§1 Eine Nachricht befindet sich nach Bekanntgabe durch öffentlich Medien (wie in unserem Fall der schuleigenen Lautsprecheranlage) im Besitz der UptoDate-AG und ist somit Allgemeingut. [...]
§4 Die UptoDate-Ag hat sich verpflichtet dafür zu sorgen, dass sämtliche einmal durchgesagten Nachrichten im Internet und auf Christofs Computer archiviert werden.
§5 Das alleinige Archivierungs- und Formatierungsrecht haben Christof Schlindwein und Philipp Hoppe.